Hartnäckig hält sich das Gerücht, grundsätzlich jede Webseite müsse nach § 6 TDG mit einer Anbieterkennzeichnung versehen werden. Doch der Gesetzgeber hat nichtgeschäftsmäßige Angebote ausdrücklich von der Anbieterkennzeichnung freigestellt. Aufgrund dieser Beschränkung auf geschäftsmäßige Angebote steht zumindest außer Frage, daß es eben nicht und niemals der vielfach behauptete Wille des Gesetzgebers war, daß von der Anbieterkennzeichnungspflicht alle Angebote betroffen sind.

Eine Homepage, auf der sich der Betreiber der Öffentlichkeit vorstellt und auf der er über sich und seine Familie berichtet, kann weder als eine Dienstleistung angesehen werden, noch stehen diesen Informationen Verbraucher gegenüber.

Überdies würden durch die Veröffentlichung seiner E-mail den Spammern Tür und Tor geöffnet, was ja schon ohne E-mail Angabe eine Plage ist. Dennoch und um jeglichem Winkeladvokaten den Wind aus den Segeln zu nehmen: Meine E-mail lautet: MGBatMGB-home.de, wobei bitte das "at" durch ein "@" zu ersetzen ist zum Schutz vor Spammern, die ja stündlich die Pages per Maschine abgrasen um ihre Spams loszuwerden. Mein Name lautet: Manfred-Günter Boffo 67434 Neustadt.