Stadt von 1150 bis 1450
Der Bericht des italienischen Humanisten und Kardinals von Siena, Piccolominibus, mag schmei-
chelhaft erscheinen, aber dieses Bild einer mittel-
alterlichen Stadt wie er sie beschreibt haben wir heute noch. Sie vermittelt den Eindruck politischer Selbstbehauptung und Wehrfähigkeit, ist Kristal-
lisationskern für Wirtschaft und Gesellschaft und bietet der Landbevölkerung Schutz in Notzeiten. Seit Ende des 11. Jhs. beginnen die Bürger städ-
tischer Siedlungen ihre Angelegenheiten durch eigene Beauftragte zu regeln, sie übernehmen die Aufgaben der Verteidigung, des Befestigungsbaus, der Rechtsprechung und erheben Steuern und Zölle.


und Weiblein im Nacktsein.



Stadt von 1150 bis 1450
2.Teil
zu einer privilegierten Insel bürgerlicher Freiheit, Freizügigkeit und Rechtsgleichheit inmitten eines
durch Bindung und Ungleichheit gekennzeich-
neten feudal landwirtschaftlichen Umlandes. Kor-
porationen und soziale Gemeinschaften, wie Zünf-
te, Gilden, Bruder- und Nachbarschaften, Quar-
tiere, Gassen und Pfarrsprengel gliedern und organisieren die Stadt in soziale und admini-
strative Bereiche. In ihr haben Großkaufleute,
Im -und Exporteure mit weiträumigen Geschäfts-
verbindungen ihre Niederlassungen. Arbeitsver-
hältnisse basieren auf Regeln die Rat und Zunft normieren und personenrechtlich frei und ver-
traglich fixiert sind. Ordnung und städ- tisches Selbstbewusstsein drücken sich in zahlreichen Bauwerken aus: Rathaus, Markt, Waage, Zoll-
haus, Getreidespeicher, Spital, Waisen- und Armenhaus, Pranger, Richtblock, Galgen, Bade-
stuben und Freudenhäuser. Nirgends auf dem Lande ist die Infrastruktur so vielfältig wie in der Stadt.

habenheit erbringen. Für den Bürgerstatus ist mitunter der Besitz von Grund und Boden er-
forderlich. In Frankfurt etwa ist der Erwerb eines Grundstücks im Wert von 10 Mark vorgeschrie-
ben. Ulm verlangt den Nachweis eines Vermögens von mindestens 200 Pfund Heller. Nördlingen 30 rheinische Gulden und München 90 Pfund Pfen-
nige. Das heißt nicht, dass die Stadt nur Vermö-
gende in die Bürgerschaft aufnimmt. Ärmeren Neubürgern wird die Aufnahmegebühr, das „Bür-
gergeld“, gestundet, wenn ihnen zwei Bürgen beistehen. Die Abgaben werden zum Ausbau der Befestigungsanlagen, für der Unterhalt gemein-
nütziger Anstalten verwendet. Juden als Nicht-
christen, der Klerus und die Insassen von Klöstern stehen außerhalb der Bürgerschaft, sie finden in der Stadtgemeinschaft keine Aufnahme.

Widerstand gegen die Erhebung der Steuern
5
Der Rat der Stadt
Zweiter Teil
Wer vom Land in die Stadt flieht und binnen „Jahr und Tag“ vom Grundherrn nicht zurückbefohlen wird, findet Aufnahme in der Bürgergemeinschaft und ist frei von früheren Bindungen. In die Stadt zu ziehen mag für viele verlockend gewesen sein, aber Lebensqualität bietet sie keine. Die hohe Sterblichkeit während des ganzen Mittelalters ist zum Großteil auf die Lebensbedingungen in den Städten zurückzuführen. Das enge
Zusammen-
leben fördert die Ansteckung mit Krankheiten.
Die mit vorragenden Geschossen überbauten, schmalen Gassen besitzen keine Kanalisation, Schweinekoben vor den Häusern, abgelagerter Mist, Fäkalien, die aus Mangel an Abtritten ein-
fach auf die Straße geschüttet werden, geben Ungeziefer und Ratten Unterschlupf.
Um durch
den Straßenkot zu gelangen schnallen reiche Bürger hölzerne Unterschuhe, so genannte Trippen, an ihre Schnabelschuhe aus feinem Leder. Geflügel, Schweine, verwilderte Katzen
und herrenlose Hunde streifen durch das Winkelwerk der Gassen. Die Hundeplage in Wien etwa nimmt derart überhand, dass der Magistrat eigene „Hundeschläger“ beschäftigt. Die Lebensverhältnisse auf dem Land sind nicht viel besser, aber die räumliche Beengtheit fällt meistens weg. Wenn man hier vor die Haustüre tritt, ist die Luft zwar „unfrei“, dafür aber gesünder.



